Ratgeber Immobilie Scheidung
Immobilie bei Scheidung: So finden Sie faire Lösungen

Ratgeber "Immobilie Scheidung" - Das Wichtigste in Kürze
Unser Ratgeber "Immobilie Scheidung" erklärt Ihnen alle wichtigen Aspekte für die faire Aufteilung Ihrer gemeinsamen Immobilie von der Auszahlung über den Verkauf bis zur rechtlichen Absicherung. Sie erfahren Schritt für Schritt, welche Unterlagen Sie brauchen, wie die Bewertung funktioniert und worauf Sie bei Krediten und Grundbuch achten müssen.
Was Sie wissen sollten ...
Haus verkaufen bei Scheidung

Wer darf überhaupt im Haus bleiben?
Die Wohnsituation wird oft zum ersten großen Streitpunkt. Rechtlich haben Sie beide das gleiche Nutzungsrecht – egal wer im Grundbuch steht. Kann einer einfach ausziehen und Sie mit allen Kosten alleine lassen? Wer zahlt die Kredite? Diese Unklarheiten kosten Nerven und am Ende auch Geld.
Was passiert mit laufenden Krediten?
Der Immobilienkredit läuft weiter – egal ob Sie getrennt sind oder nicht. Die Bank will ihre Raten. Wenn beide im Kreditvertrag stehen, haften auch beide. Ohne Klärung drohen Zahlungsausfälle, die Ihre Bonität ruinieren. Das betrifft nicht nur die Immobilie, sondern Ihre gesamte finanzielle Zukunft.
Wie hoch ist die Ausgleichszahlung?
Wenn einer die Immobilie übernehmen möchte, muss der andere ausgezahlt werden. Aber wie viel ist fair? Viele verlassen sich auf veraltete Kaufpreise oder Schätzungen vom Nachbarn – und liegen damit daneben. Ohne professionelle Bewertung riskieren Sie, entweder Geld zu verlieren oder Ihren Ex-Partner unfair zu behandeln.
Wie Girkinger Immobilien weiterhelfen kann ...
Unser Ratgeber "Immobilie Scheidung" führt Schritt für Schritt zur fairen Lösung
Rechtliche Klarheit
Sie erfahren, welche rechtlichen Optionen Sie haben und wie die Aufteilung nach österreichischem Recht funktioniert – verständlich und ohne Juristendeutsch.Finanzielle Planbarkeit
Mit unseren Checklisten und Berechnungsbeispielen wissen Sie genau, welche Kosten auf Sie zukommen und wie Sie eine faire Ausgleichszahlung ermitteln.Praktische Tools
Der Ratgeber liefert sofort einsetzbare Vorlagen: Checklisten für Unterlagen, Gesprächsleitfäden für die Bank und Schritt-für-Schritt-Anleitungen.

Ratgeber Immobilie Scheidung - Die Highlights

Wer zahlt den Kredit nach der Trennung?
Die Wohnsituation nach der Trennung sorgt oft für die ersten großen Konflikte. Rechtlich haben beide Partner zunächst das gleiche Nutzungsrecht – unabhängig davon, wer im Grundbuch steht. Kann einer einfach ausziehen und den anderen mit allen Kosten zurücklassen?Kredit-Regelungen im Ratgeber ansehen
Diese Unklarheiten kosten nicht nur Nerven, sondern auch Geld. Der Immobilienkredit läuft weiter – egal ob Sie getrennt sind. Wenn beide im Kreditvertrag stehen, haften auch beide weiter.
Teilungsversteigerung – der teuerste Fehler
Die meisten Scheidungen laufen sehr emotionsgeladen ab. Wenn sich die Fronten total verhärtet haben und beide sich gar nicht einig werden, gibt es die Teilungsklage: Auf Antrag beim Amtsgericht wird die Immobilie öffentlich versteigert. Diesen Antrag kann jeder Ehepartner stellen.Versteigerung vermeiden – Ratgeber lesen
Das Einstiegsgebot liegt jedoch wahrscheinlich 50% unter dem Marktwert. Bleiben trotz Verkaufserlös noch Schulden, müssen beide Ehepartner dafür geradestehen.
Die Realteilung – wenn beide bleiben wollen
Für die meisten ist es unvorstellbar, nach der Trennung mit dem ehemaligen Partner weiterhin unter demselben Dach zu wohnen. Rechtlich ist dies aber möglich: mit der sogenannten Realteilung. Durch diese Variante können Eheleute das gemeinsame Sorgerecht der Kinder leichter umsetzen.Realteilung im Ratgeber erklärt
Die Immobilie wird in zwei komplett getrennte Wohnungen geteilt. Einfach eine Wand durchzuziehen reicht allerdings nicht – die Immobilie muss dafür baulich geeignet sein.
Lieber direkt mit einem Experten persönlich sprechen?
Ihre Immobilie fair aufteilen – ohne Stress und Streit
Unser Ratgeber gibt Ihnen das nötige Wissen. Aber manchmal hilft es, die eigene Situation mit jemandem persönlich durchzusprechen, der solche Fälle täglich begleitet. Ich unterstützen Sie dabei, dass Sie eine Lösung finden, die für beide Partner passt!
- Kostenloses Erstgespräch telefonisch oder online
- Sie erzählen mir kurz von Ihrer Situation
- Ich kläre Sie neutral über Ihre Möglichkeiten auf

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Lassen Sie Ihre Immobilie bewerten!
Immobilienbewertung im Scheidungsfall
Eine professionelle Bewertung gibt Ihnen Fakten statt Bauchgefühl. Keine endlosen Diskussionen über "Ich finde, das Haus ist X wert" mehr. Stattdessen haben Sie beide eine Zahl vor sich, die Sie akzeptieren können – weil sie von einem neutralen Experten kommt.

Häufige Fragen zur Scheidungsimmobilie
In Österreich werden bei einer Scheidung ohne Ehevertrag grundsätzlich alle ehelichen Gebrauchsgüter aufgeteilt – und dazu zählen auch Immobilien. Der klassische Fall: Die Immobilie gehört beiden Partnern jeweils zur Hälfte. Dann gibt es mehrere Optionen. Die häufigste Lösung ist die Auszahlung: Ein Partner übernimmt die Immobilie und zahlt den anderen aus. Dieser überträgt dann seinen Miteigentumsanteil. Ist eine Auszahlung nicht möglich, wird das Haus verkauft und der Erlös aufgeteilt. Wichtig: Die Aufteilung erfolgt nach dem Prinzip der Billigkeit – also fair und angemessen für beide Seiten. Dabei spielen Faktoren wie Kinderbetreuung, finanzielle Verhältnisse und Wohnbedarf eine Rolle.
Die Höhe der Auszahlung hängt vom aktuellen Marktwert der Immobilie ab – nicht vom damaligen Kaufpreis. Wenn beide Partner je zur Hälfte im Grundbuch stehen, bekommt der ausscheidende Partner grundsätzlich 50% des aktuellen Verkehrswerts. Aber Achtung: Von diesem Betrag werden noch die offenen Kreditschulden abgezogen. Ein Beispiel: Haus ist aktuell 400.000 € wert, Restschuld beträgt noch 200.000 €. Der Nettowert beträgt also 200.000 €. Die Auszahlung läge bei 100.000 € für den ausscheidenden Partner. Zusätzlich können Investitionen eine Rolle spielen, die ein Partner alleine getätigt hat. Deshalb ist eine professionelle Bewertung so wichtig – sie schafft die Basis für eine faire Berechnung, die beide akzeptieren können.
Eine neutrale Immobilienbewertung bei Scheidung sollte von einem unabhängigen Sachverständigen durchgeführt werden. Das kann ein zertifizierter Immobiliengutachter oder ein erfahrener Makler mit entsprechender Expertise sein. Diese Experten ermitteln den Verkehrswert – also den Preis, der am aktuellen Markt realistisch erzielbar wäre. Für die Bewertung werden verschiedene Faktoren berücksichtigt: Lage, Zustand, Ausstattung, Größe, Energieeffizienz und vergleichbare Verkäufe in der Region. Wichtig ist, dass beide Partner dem Gutachter vertrauen können. Am besten einigen Sie sich gemeinsam auf einen Experten. So stellt niemand die Bewertung später in Frage. Manche Gerichte verlangen bei Streitfällen auch ein gerichtlich bestelltes Gutachten – das kostet aber deutlich mehr als eine einvernehmliche Bewertung im Vorfeld.
Wenn beide Partner im Grundbuch eingetragen sind, gehört die Immobilie beiden je zur Hälfte – unabhängig davon, wer wie viel eingezahlt hat. Während der Trennungsphase haben beide das gleiche Nutzungsrecht. Niemand kann den anderen einfach rauswerfen. Für die Zeit nach der Trennung gibt es mehrere Optionen: Einer übernimmt das Haus und zahlt den anderen aus. Dafür braucht es eine Einigung über den Wert und die Auszahlungssumme. Beide verkaufen gemeinsam und teilen den Erlös. Das setzt voraus, dass beide dem Verkauf zustimmen. Als letzte Option bleibt die Teilungsversteigerung – die kommt aber meist teuer und ist für beide ungünstig. Der beste Weg ist immer eine einvernehmliche Lösung. Dabei kann ein neutraler Makler oder Mediator helfen.
Wenn Sie ausziehen, während Ihr Ex-Partner weiter im gemeinsamen Haus wohnt, können Sie unter Umständen eine Nutzungsentschädigung verlangen. Das Prinzip dahinter: Sie verzichten auf Ihr Nutzungsrecht, während der andere es alleine nutzt. Die Höhe dieser Entschädigung richtet sich nach der ortsüblichen Miete für eine vergleichbare Immobilie. Allerdings gibt es auch die Gegenseite: Wenn Sie ausziehen, müssen Sie sich die gesparten Wohnkosten anrechnen lassen – etwa bei Unterhaltsberechnungen. Das Ganze ist also nicht so einfach, wie es klingt. Außerdem müssen weiterhin beide Partner die Kreditraten zahlen, solange beide im Kreditvertrag stehen. Die Bank interessiert Ihre private Situation nicht. Ohne klare Vereinbarungen wird das schnell kompliziert. Besser ist es, schon beim Auszug eine schriftliche Regelung zu treffen.
Sie haben grundsätzlich fünf Optionen. Erstens: Einer übernimmt die Immobilie alleine und zahlt den anderen aus. Das funktioniert, wenn die Finanzierung gesichert ist und die Bank mitspielt. Zweitens: Sie verkaufen das Haus gemeinsam und teilen den Erlös hälftig. Das ist oft die sauberste Lösung für einen Neuanfang. Drittens: Sie vermieten die Immobilie und teilen die Mieteinnahmen. Das kann sinnvoll sein, wenn die Marktlage ungünstig ist oder keiner verkaufen möchte. Viertens: Sie übertragen die Immobilie auf gemeinsame Kinder – das kommt aber selten vor. Fünftens: Die Teilungsversteigerung als letzter Ausweg, wenn keine Einigung möglich ist. Das ist aber meist die teuerste und ungünstigste Variante. Welche Option für Sie passt, hängt von Ihrer finanziellen Situation, den Kindern und Ihren Zukunftsplänen ab.
Die laufenden Kosten des Hauses zahlt derjenige, der drin wohnen bleibt. Dazu gehören Betriebskosten, Strom, Heizung, Hausversicherung und Instandhaltung. Aber: Die Raten für den gemeinsamen Hauskredit müssen weiterhin beide hälftig bezahlen – solange beide im Kreditvertrag stehen. Die Bank interessiert sich nicht für Ihre Trennung, sie will ihre Raten. Wenn einer nicht mehr zahlt, haftet der andere automatisch mit. Das kann Ihre Bonität ruinieren. Deshalb ist es so wichtig, mit der Bank zu sprechen und eine klare Regelung zu finden. Manchmal ist es möglich, einen Partner aus dem Kreditvertrag zu entlassen – dafür muss der andere aber die Bonität alleine nachweisen können. Diese Zahlungen haben übrigens auch Einfluss auf Unterhaltsberechnungen. Der im Haus lebende Partner hat einen Wohnvorteil, der ausgezogene Partner spart Wohnkosten. Das alles wird verrechnet.
Nein, das geht nicht – auch wenn es emotional noch so verständlich wäre. Die Ehewohnung steht unter besonderem gesetzlichen Schutz. Während der Trennungsphase haben beide Partner das gleiche Wohnrecht, unabhängig davon, wer im Grundbuch steht oder wer die Immobilie bezahlt hat. Sie dürfen die Schlösser nicht austauschen, kein Hausverbot aussprechen oder den anderen auf andere Weise am Betreten hindern. Das gilt sogar dann, wenn Sie Alleineigentümer sind. Nur in Ausnahmefällen – etwa bei Gewalt oder massiver Bedrohung – kann ein Gericht eine Wohnungszuweisung anordnen. Das bedeutet: Ein Partner muss vorübergehend ausziehen, bis die Situation geklärt ist. Aber das sind wirklich Extremfälle. In der Regel müssen Sie sich einigen, wer auszieht. Wer freiwillig geht, kann aber eventuell eine Nutzungsentschädigung verlangen.
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